Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen geoDiscovery Tours („gDT“) als Reiseveranstalterin und dem Reisenden („Kunden“). Bei Buchung der Reise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere auch das Formblatt zur Pauschalreise, vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
2. Vertragsabschluss und Leistungen
2.1 Mit seiner Anmeldung zur Reise bietet der Kunde gDT den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung auf der Internetseite von gDT oder der für ihn individuell erstellten Reisebeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2 Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch gDT zustande. gDT bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung und Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger für alle Teilnehmer (nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform) und übersendet den Sicherungsschein.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von gDT vor, an das gDT für 10 Tage gebunden ist. gDT wird den Kunden auf die Abweichung hinweisen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annimmt.
2.4 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt.
2.5 Für Online-Buchungen gilt: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung auf der Internetseite von gDT erläutert. Im Buchungsprozess kann der Kunde jederzeit die gewünschte Reise ändern oder ganz entfernen. Er gelangt jeweils durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben kann. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder Zurücksetzen des Online-Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Die Buchung kann auf Deutsch oder Englisch vorgenommen werden. Wenn er alle Angaben getätigt hat, öffnet sich eine Seite, in der der Kunde seine Angaben überprüfen und ggf. korrigieren kann. Um den Buchungsprozess komplett abzubrechen, kann der Kunde einfach sein Browser-Fenster schließen; ansonsten geht es weiter mit der Buchung. Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde gDT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Über den Eingang der Reiseanmeldung erhält der Kunde eine elektronische Zugangsbestätigung, die noch keine Vertragsannahme darstellt (Eingangsbestätigung). Der Vertrag kommt gem. Ziff. 2.2 mit der Annahme der Anmeldung durch gDT zustande. Dies kann auch ohne vorherige Eingangsbestätigung gleich durch Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm geschehen, so dass der Vertrag sodann verbindlich geschlossen ist. Der Kunde kann diese Buchungsbestätigung speichern oder ausdrucken.
2.6 Der Kunde hat gDT unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Tickets oder Voucher) nicht innerhalb der von gDT mitgeteilten Frist erhalten hat (spätestens aber 14 Tage vor Reisebeginn) oder wenn die Unterlagen oder Flugtickets falsche Angaben, etwa bezüglich der personenbezogenen Daten des Kunden (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum), enthalten.
2.7 Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen. Bei der Buchung von Rail & Fly-Tickets hat der Kunde ebenfalls die Mitwirkungspflicht, bei allen nationalen und internationalen Flügen sicherzustellen, dass er eine Bahnanfahrt auswählt, die ihm erlaubt, mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit seines Fluges am Flughafen einzutreffen, so dass er rechtzeitig am Check-In-Schalter erscheinen, die Sicherheitskontrollen oder sonstige Kontrollen, wie etwa Gesundheitskontrollen, passieren und den Flug am Gate antreten kann.
3. Zahlung des Reisepreises
3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Etwaig gebuchte Versicherungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.2 Die Restzahlung ist sodann 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 8.1 von gDT abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei gDT eingegangen sein. Die genauen Fälligkeiten der An- und Restzahlung kann der Kunde der Reisebestätigung entnehmen.
3.3 Wird die fällige An- oder Restzahlung auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann gDT vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 und 5.3 orientieren.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden
4.1 gDT behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird gDT den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von gDT zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für gDT führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von gDT zu erstatten. gDT darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 gDT behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 3 Stunden, Routenänderungen, Wechsel des Reiseleiters / Guides bei gleicher Qualifikation). gDT hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann gDT sie nicht einseitig vornehmen. gDT kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von gDT bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann gDT die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. gDT kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von gDT bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 gDT kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die gDT den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von gDT nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei gDT. Es empfiehlt sich daher, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann gDT eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Dazu hat gDT die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
- Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 %
- ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 %
- ab Reisebeginn / bei Nichtantritt 95 %.
Für Bhutanreisen, Indienreisen und Kirgistanreisen gelten folgende Rücktrittskonditionen:
- Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
- ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55 %
- ab 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 65 %
- ab 8. Tag bis 6. Tag vor Reiseantritt 75 %
- ab 5. bis 1. Tag vor Reisebeginn / bei Nichtantritt 95 %.
Für Tansaniareisen und Tibetreisen gelten folgende Rücktrittskonditionen
- Bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- ab 34. bis 30. Tag vor Reiseantritt 45 %
- ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55 %
- ab 14. bis 6. Tag vor Reiseantritt 75 %
- ab 5. bis 1. Tag vor Reisebeginn / bei Nichtantritt 95 %.
Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass GDT ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der oben berechneten Pauschalen entstanden ist.
Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass GDT ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der oben berechneten Pauschalen entstanden ist.
5.3 gDT behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.4 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann gDT ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ist die Umbuchung erforderlich, weil gDT einer vorvertraglichen Informationspflicht nicht nachgekommen ist, so ist sie kostenfrei.
5.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie gDT nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. gDT kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber gDT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. gDT darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
6. Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen; Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm von gDT ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit), so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und –abbruchskosten, empfiehlt gDT dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden (mit Wohnsitz in Deutschland / Österreich) eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung mit Bergungskosten ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Reisen von gDT, um die Bergung in unwegsamen Gelände und im Gebirge zum Schutz des Kunden sicherzustellen.
8. Rücktritt und Kündigung durch gDT
8.1 gDT kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. gDT hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
8.2 gDT kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn gDT aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. gDT hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
8.3 Tritt GDT nach 8.1 oder 8.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.
8.4 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch gDT nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann gDT ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält gDT den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von gDT oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Reisebestätigung. Soweit gDT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat gDT den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. gDT kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann gDT die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat gDT Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet gDT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch gDT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält gDT hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
9.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen (z. B. MÜ) binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Es wird empfohlen, die Verlust- oder Schadensanzeige sofort bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden auch schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus IST der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder gDT gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
9.4 Es obliegt dem Kunden selbst, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, selbst zu prüfen oder überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Reisen von gDT, die in das Hochgebirge führen und sichere Trittfestigkeit beim Wandern erfordern, angesichts seiner individuellen physischen und psychischen körperlichen Konstitution mit ihren spezifischen Inhalten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.
10. Haftung und Haftungsbeschränkung von gDT
Die vertragliche Haftung von gDT für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
gDT ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht / stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die ein Flugverbot in der EU haben, finden Sie auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
gDT informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ebenso muss der Kunde etwaige Visa selbst erlangen und bezahlen, gDT kann diesen Service nicht übernehmen.
13. Datenschutz, Widerspruchsrechte
13.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert gDT den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse info@geodiscoverytours.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
13.2 Mit einer Nachricht an info@geodiscoverytours.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
14. Sonstiges, Hinweise zu Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und gDT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von gDT vereinbart.
14.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. gDT nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter geoDiscovery Tours, Inhaberin: Frau Gülüstan Kolay, Spitzsteinstraße 11, 83209 Prien am Chiemsee, Telefon: +49 (0) 8051 961 5656, E-Mail: info@geodiscoverytours.com, Homepage: www.geodiscoverytours.com,
USt.-ID: DE300425038
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung; Haftpflichtversicherung: – geoDiscovery Tours / Gülüstan Kolay,
Reiseveranstalter geoDiscovery Tours, Inhaberin: Frau Gülüstan Kolay, Spitzsteinstraße 11, 83209 Prien am Chiemse, Telefon: +49 (0) 8051 961 5656, E-Mail: info@geodiscoverytours.com, Homepage: www.geodiscoverytours.com, R+V Allgemeine Versicherung AG – Raiffeisenpl. 1., D – 65819 Wiesbaden. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.
15. Nutzung der Internetseite: Haftung für Inhalte, Hyperlinks
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